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| Inklusive Hotel Taushof - Schenna |
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| REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG
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| Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren! Sorgen Sie vor und schließen Sie unsere Stornoversicherung gleich ab. |
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WANN BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ ?
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- Plötzlich eintretende schwere Erkrankung, Unfall oder Tod des Versicherten/Familienangehörigen
Eine Erkrankung gilt als schwer, wenn sich daraus für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt.
- Schwangerschaft der versicherten Person
- Sachschaden am Eigentum
- Unverschuldeter Arbeitsplatzverlust
- Einreichung der Scheidungsklage
Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Artikel 4 Punkt. 2 ERV-RVB Hotellerie 2007 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN) sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden.
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PRÄMIENBERECHNUNG |
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| VERSICHERUNGSABSCHLUSS |
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| ZAHLUNG DER VERSICHERUNGSPRÄMIE |
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WIE SCHLIESSE ICH DIE VERSICHERUNG AB ?
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- Füllen Sie die Abschnitte "Prämienberechnung" und "Versicherungsabschluss" vollständig aus.
- Sie entscheiden sich für eines der angeführten Bankkonten und kreuzen das Betreffende an.
- Sie senden dieses ausgefüllte Blatt an die Hogast Italien Genossenschaft – Fax +39/0471/978 118. (nicht bei Onlinezahlung)
- Sie überweisen die Prämie auf das gewählte Bankkonto. (Für den Abschluss dieser Versicherung erhalten Sie keine Bestätigung unsererseits. Es gilt ausschließlich Ihr Einzahlungsbeleg bei der Bank zusammen mit der Bestätigung über den erfolgten Faxversand)
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WIR BIETEN
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1. Stornoschutz:
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise
2. Reiseabbruch:
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:
Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten
4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung:
Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort
5. Such- und Bergekosten:
Bei Berg- oder Seenot (inkl. Hubschrauberbergung)
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WER IST VERSICHERT ?
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Der Versicherungsfall gilt für die betroffenen versicherten Personen, deren gleichwertig versicherte mitreisende Familienangehörige sowie für maximal drei weitere gleichwertig versicherte mitreisende Personen.
Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.
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AB WANN GILT DER VERSICHERUNGSSCHUTZ ?
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Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Prämienzahlung. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.
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WAS IST IM SCHADENFALL ZU TUN ?
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Bitte gehen Sie im Schadensfall wie folgt vor:
1. Stornoschutz: Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis |
Informieren Sie bitte sofort Ihren Gastgeber (Hotel) und den Versicherer. Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir gleichzeitig ein detailliertes ärztliches Attest (genaue Diagnose und leserlich!!) Ihres behandelnden Arztes. Die Vorlage dafür können Sie bei Ihrem Gastgeber anfordern, bzw. HIER herunterladen. Bitte senden Sie das ärztliche Attest an die Europäische Reiseversicherung (Schadensabteilung: Augasse 5-7 in 1090 Wien bzw. Fax. +43/1/319 93 67). |
2. Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis |
Erfolgt der Reiseabbruch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles, benötigen wir ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes am Urlaubsort! |
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes: Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs bis 20 % des gebuchten Reisepreises (max. € 400,-)
Unfreiwillige Urlaubsverlängerung: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Ver- pflegung) bis 50 % des gebuchten Reisepreises (max. € 2.000,-)
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Reichen Sie die Belege über die entstandenen Nächtigungs- und Verpflegungskosten gemeinsam mit der Bestätigung über den Grund (ärztliches Attest, behördliche Bestätigung der Straßensperre, des Unfalls, der Panne, etc.) bei der EUROPÄISCHEN ein. |
4. Such- und Bergungskosten: Bei Berg- oder Seenot (inklusive Hubschrauberrettung) bis € 7.500,- |
Im Versicherungsfall informieren Sie unverzüglich die EUROPÄISCHE unter Angabe des Sachverhaltes mittels Telefon. |
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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http://www.hogast.it/pdf/ERV_RVB_Hotellerie_2007_deutsch.pdf
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DATENSCHUTZ
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Aufklärungsschreiben im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 196 vom 30.06.2003 "Datenschutzkodex" Im Sinne des Art. 13 des
Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003 INFORMIEREN wir darüber, dass die seitens unserer Genossenschaft Hogast Italien
die im Rahmen gegenständlicher Reiserücktrittversicherung erhobenen persönlichen gemeinen, wie in Ausnahmefällen auch sensiblen Daten
ausschließlich zur Abwicklung und Verwaltung der Versicherungsdienstleistungen verarbeitet und in der Folge an die Europäische Reiseversicherung,
Augassse 5-7,A-1090 Wien) und an das jeweils gebuchte Hotel weitergeleitet werden. Unsere Genossenschaft garantiert im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben, dass die Verarbeitung der persönlichen Daten unter Berücksichtigung der grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie der Würde des
Betroffenen mit besonderem Bezug auf die Geheimhaltung, die persönliche Identität und das Recht auf Schutz der persönlichen Daten erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass die vollständige Aufklärung bezüglich der gegenständlichen Datenverarbeitung, sowie die Rechte des Betroffenen
auf unserer Website www.hogast.it
abzurufen ist.
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Fragen zum Versicherungsschutz:
Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel. +43/1/317 25 00
www.europaeische.at - info@europaeische.at
Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/50 444 00
Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr. 0490083
Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht,
Bereich: Versicherungsaufsicht, Praterstraße 23, A-1020 Wien
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Fragen zur Bezahlung der Prämie:
Hogast Italien Genossenschaft
Schlachthofstraße 59, I-39100 Bozen
Tel: +39/0471/975 040, Fax: +39/0471/978 118
Bürozeiten: 09.00–12.00 Uhr / 14.00–17.00 Uhr
E-Mail: info@hogast.it
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